Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Anmelde- und Teilnahmebedingungen der BeSt Toleranzmanagement GmbH

1. Vertragsabschluss

1.1.

Alle Verkäufe, Lieferungen und andere Leistungen führen die BeSt Toleranzmanagement GmbH zu den nachstehenden Bedingungen aus. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.2.

Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden und Ergänzungen, bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusagen zu treffen, die über die schriftliche Vereinbarung hinausgehen.

1.3.

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht als Festangebote bezeichnet sind.

1.4.

Dateien, Dokumente, Zeichnungen, Abbildungen und andere Unterlagen, die im Zusammenhang mit unserem Angebot dem Kunden überlassen werden, sowie Angaben in Prospekten werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Eigentums- und Nutzungsrechte an solchen Unterlagen bleiben bei uns. Solche Unterlagen, zugehörige Beschreibungen und Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.5.

Wir sind berechtigt, unsere Produkte, Lieferungen und Leistungen laufend weiterzuentwickeln; Abweichungen des Gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt bzw. der Dienstleistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

1.6.

Wir behalten uns vor, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

2. Preisstellung, Stornierung

2.1.

Es gelten die in der Auftragsbuchung genannten Preise, bei Fehlen einer solchen Angabe die bei Eingang der Bestellung gültigen Tagespreise. Weitergehende Kosten, wie etwa solche, die durch die Leistungserbringung außer Haus, insbesondere im Unternehmen des Kunden (Inhouse-Schulungen) entstehen, werden gesondert berechnet.

2.2.

Teilnahmegebühren gelten jeweils je Veranstaltung und je Person. Leistungen erfolgen entsprechend der letztgültigen Ausschreibung im aktuellen Katalog der BeSt Toleranzmanagement GmbH. Teilnahmegebühren sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.

2.3.

Alle Preisangaben sind in EUR zzgl. USt.

3. Lieferung

3.1.

Werden wir durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unverschuldete Umstände, wie z. B. innere Unruhen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Unterbleiben oder Verzögern der Eigenbelieferung durch Referenten an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert, so verlängert sich die Leistungserbringungsfrist um den zur Beseitigung des Hinderungsgrundes notwendigen Zeitraum und um eine angemessene Anlaufzeit, insbesondere um die zur erneuten schriftlichen Terminvereinbarung und Einladung erforderliche angemessene Zeit. Wird uns durch solche Umstände die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Leistungserbringungspflicht frei. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate an, können wir vom Vertrag zurücktreten; das gleiche Recht hat der Kunde, wenn ihm die weitere Abnahme infolge der Verzögerung unzumutbar geworden ist. Wir werden den Kunden bei Eintritt solcher Umstände unverzüglich benachrichtigen.

3.2.

Die Höhe eines ersatzpflichtigen Verzugsschadens ist auf 10 % der Nettoauftragssumme der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen begrenzt. Die Haftung wegen Vorsatz bleibt davon unberührt.

4. Stornierung, Absage

4.1.

Stornierung oder einmalige Umbuchung von Veranstaltungen durch den Kunden sind ausschließlich in schriftlicher Form bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei  möglich. Entscheidend ist das Datum, an dem die Stornierung/Umbuchung bei der BeSt Toleranzmanagement GmbH eingeht. Bei Stornierung/Umbuchung  zwischen 9 und 3 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn sind 25 % der jeweiligen Teilnahmegebühr sowie bei Eingang der Stornierung/Umbuchung kürzer als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn die volle Teilnahmegebühr zu zahlen.

4.2.

Beim Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.

4.3.

Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die die BeSt Toleranzmanagement GmbH zu vertreten hat, werden bereits gezahlte Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Leistungserbringung

5.1.

Referenten - auch externe - wählen wir nach pflichtgemäßem Ermessen. Wir behalten uns vor, die Schulungen auch von anderen fachlich kompetenten als den angekündigten Referenten durchführen zu lassen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1.

Zahlungen für offene Veranstaltungen sind grundsätzlich im Voraus, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne Abzug fällig. Zahlungen für Inhouse-Schulungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Soweit der Kunde Kaufmann ist, stehen ihm ein Zurückbehaltungsrecht und die Einrede des nichterfüllten Vertrages nicht zu.

6.2.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6.3.

Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehnung bleibt vorbehalten. Alle mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlage, Protesterhebung, Benachrichtigung und Zuteilung.

6.4.

Wir können jederzeit vom Kunden angemessene Sicherheiten für alle unsere Ansprüche verlangen und die Erfüllung unserer Pflichten von der Gestellung oder Verstärkung solcher Sicherheiten abhängig machen.

6.5.

Verzug mit der Bezahlung unserer Forderungen tritt unabhängig von gesetzlichen Regelungen auch ein, wenn wir an die Zahlung erinnern oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Termin verlangen, auch wenn wir dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnen. Wir berechnen einen Verzugszins von     5 % über dem jeweils aktuellen Basiszins. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

6.6.

Tritt eine die Kreditwürdigkeit beeinträchtigende Vermögensverschlechterung des Kunden ein oder werden uns solche Umstände bekannt, so können wir alle Forderungen gegen den Kunden, soweit sie nicht einredebehaftet sind, sofort fällig stellen und gegenüber allen Ansprüchen des Kunden, auch soweit sie auf anderen Verträgen beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, Zug-um-Zug- Leistung oder die Gestellung von Sicherheiten verlangen. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde in Verzug gerät, es sei denn, er weist nach, dass keine unsere Ansprüche gefährdenden Umstände vorliegen.

6.7.

Bei laufender Rechnung hat der Kunde unsere Abrechnungen, Rechnungsabschlüsse und Saldenfeststellungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschluss und Saldenfeststellung sind innerhalb eines Monats ab Zugang, andere Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Wir werden bei der Mitteilung von Rechnungsabschlüssen, Saldenfeststellungen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

7. Anmelde- und Teilnahmebedingungen für offene Schulungen, Seminare, Lehrgänge und Workshops

7.1.

Jede Anmeldung bestätigen wir schriftlich wie unter Auftragsabwicklung aufgeführt. Die Anmeldung ist vom Anmeldenden bitte insbesondere auch dahingehend zu prüfen, ob Vor- und Zuname, Titel sowie Geburtsdatum des Teilnehmers korrekt und vollständig angegeben wurden. Diese Daten werden auf die Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate übertragen. Bei Ersatzanmeldungen (z. B. wegen Krankheit) setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung, damit die Teilnehmerdaten noch rechtzeitig geändert werden können. Die BeSt Toleranzmanagement GmbH behält sich jederzeit Änderungen bezüglich der Inhalte, Termine und Orte vor, ohne dass daraus Ansprüche jeglicher Art hergeleitet werden können.

7.2. Zimmerreservierung:

Unsere Veranstaltungen finden größtenteils in öffentlichen Veranstaltungsstätten oder in Hotels statt. Nachdem Sie die Ihnen zugegangene Auftragsbuchung mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift an uns zurückgesandt haben, erhalten Sie Hinweise zum Veranstaltungshotel. Veranstaltungshotels halten in der Regel befristet Übernachtungsmöglichkeiten zu vergünstigten Bedingungen bereit. Die etwaige Buchung einer Übernachtung (unter Hinweis auf die entsprechende BeSt-Veranstaltung) liegt außerhalb des Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs der BeSt Toleranzmanagement GmbH und erfolgt ausschließlich durch Sie selbst. Weitere Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten erhalten Sie bei den lokalen Fremdenverkehrsbüros.

8. Inhouse-Schulungen

8.1.

Für Inhouse-Schulungen werden mit dem Kunden individuelle Schulungsinhalte, Zielsetzungen, Teilnehmerzahlen und Termine abgestimmt. Auf der Basis dieser Abstimmung erhält der Kunde von uns ein entsprechendes Angebot. Nach Auftragserteilung übermitteln wir dem Kunden eine “Auftragsbuchung”, die auf Übereinstimmung mit dem Auftrag zu prüfen ist. Bei Übereinstimmung mit dem Auftrag ist die Auftragsbuchung unterzeichnet und mit Firmenstempel versehen per E-Mail oder per Post zurückzusenden, damit der Auftrag dann als verbindlich vorgemerkt werden kann.

8.2. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der schriftlichen Auftragsbuchung. Der Kunde erhält die Rechnung zeitnah mit dem Zahlungsziel nach erbrachter Leistung.

8.3.Terminverschiebung/Stornierung

Bei Inhouse-Schulungen ist eine Terminverschiebung bis zu 2 Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin für den Kunden kostenlos möglich. Die kostenlose Verschiebung der Schulung ist einmalig zulässig. Wir bieten dem Kunden zwei alternative Schulungstermine an, von denen der Kunde einen verbindlich bestätigen muss. Nimmt der Kunde keinen der Termine wahr, ist der vereinbarte Schulungspreis vom Kunden zu entrichten. Eine vollständige Stornierung von Inhouse-Schulungen ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Stornierungen sind 50 % des jeweiligen Schulungspreises zu entrichten; bei Eingang der Stornierung kürzer als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Schulungspreis zu zahlen.

9. Zufriedenheitsgarantie

Sollten die Teilnehmer mit der Leistung des Referenten oder dem Inhalt der Schulung unzufrieden sein, so kann die Schulung bis spätestens zur Halbzeit des ersten Schulungstages kostenfrei ohne jede Begründung abgebrochen werden. Es entstehen dem Kunden keine Kosten und es werden keine Kosten in Rechnung gestellt.    

10. 30 Minuten Sessions für Rückfragen

Die in jedem Angebot mitgelieferten 30 Minuten Sessions für Rückfragen sind in Anzahl und zeitlich begrenzt auf einen Zeitraum von 3 Monaten nach Ende der Schulungsveranstaltung, und können auch nur in dieser Zeit in Anspruch genommen werden.

11. Referenzmarketing

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit die ausdrückliche Erlaubnis, das Logo, Markenzeichen und den Unternehmensnamen des Auftraggebers unentgeltlich und für 60 Monate zu Referenzmarketing- und Werbezwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. Dies beinhaltet die Verwendung in digitaler und Textform, insbesondere auf der Webseite und Werbematerialien. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber ohne zusätzliche Einwilligung als Referenzkunden aufzuführen. Alle vertraglichen Details bleiben dabei vertraulich. Der Auftraggeber versichert uns, Inhaber der Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der Nutzung ergeben, können uns nicht zur Last gelegt werden. Die BeSt Toleranzmanagement GmbH ist von jeglicher Haftung freigestellt. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung per E-Mail an kontakt@best-toleranzmanagement widerrufen.

12. Referenzmarketing

12.1.

Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Mängel sorgfältig zu untersuchen und Beanstandungen unverzüglich und detailliert schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung. Zeigt sich ein vor Leistungserbringung vorhandener Mangel erst später (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenso unverzüglich und schriftlich nach seiner Entdeckung anzuzeigen, spätestens innerhalb von zwei Wochen.

12.2.

Erfüllt der Kunde die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt die Arglist zur Last.

12.3.

Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

12.4.

Haben wir nachgebessert oder Ersatz geliefert, so haften wir hierfür wie für die ursprünglich geschuldete Leistung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.5.

Gegen uns gerichtete Ansprüche sind nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden.

13. Allgemeine Haftungsbeschränkung

13.1.

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche jeder Art, insbesondere solche wegen Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter. Die Haftung für grobes Verschulden, für zugesicherte Eigenschaften unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

13.2.

In jedem Falle ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14. Verschiedenes

14.1.

Irrtum und technische Änderungen in Publikationen sind ausdrücklich vorbehalten. Die Publikationen wurden mit äußerster Sorgfalt bearbeitet. Verlag, Herausgeber und Autoren können für den Inhalt jedoch keine Gewähr übernehmen.

14.2.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen, noch die Wirksamkeit der auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

14.3.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

14.4.

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist D-71063 Sindelfingen, bei Schulungen der Schulungsort, für die Zahlungspflicht des Kunden D-71063 Sindelfingen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für offene Seminare (Online und/oder Präsenz) der BeSt Toleranzmanagement GmbH

1. Leistungen

BeSt Toleranzmanagement GmbH - nachfol­gend "Veranstalter" genannt - übernimmt die Leistungserbringung gemäß Art und Umfang der in der gültigen Veranstaltungsbeschreibung festgehaltenen Informationen.

Dabei beinhaltet der Umfang der Dienstleistungen das Seminar (Online-Module). Allerdings behält sich der Veranstalter das Recht vor, geringfügige Änderungen an Inhalt und zeitlicher Planung vorzunehmen. Die Seminarunterlagen sind bereits im Seminargebühr inkludiert und werden als PDF mit der 2. Bestätigungs-E-Mail der Teilnahme zur Verfügung gestellt.

2. Vergünstigungen

Um das komplexe Thema einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, bieten wir folgende Vergünstigung an: Berufsschullehrer, IHK-Mitarbeiter, Ausbilder in Firmen, Studenten und Azubis im letzten Semester oder Ausbildungsjahr erhalten eine Ersparnis von 90 %. Unter der Voraussetzung, dass das Teilnehmer-Kontingent nicht ausgeschöpft ist und ein entsprechender Nachweis des jeweiligen Status vorliegt.

3. Anmeldung

Die Anmeldung des jeweiligen offenen Seminars muss über das dazugehörige Formular auf der BeSt-Homepage erfolgen.

4. Anmeldebestätigung und Rechnung

Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, werden Sie innerhalb von fünf Werktagen eine Bestätigung per E-Mail erhalten, die Details zu Ihrem gebuchten Seminar enthält. Dazu gehören unter anderem das Ticket und eine Rechnung mit dem Zahlungsziel 14 Tage. Zwei Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie eine weitere Bestätigungs-E-Mail, die den Online-Zugang/die Anfahrtsskizze zum Seminar und die Seminarunterlagen beinhaltet.

5. Stornierung durch den Kunden/Kursteilnehmer

Tage bis zum Veranstaltungsbeginn

Stornokosten

7 bis 0 Tage

100 %

8 bis 14 Tage

50 %

ab 15 Tage

0 %

6. Stornierung durch den Veranstalter und Haftungsausschluss

Sollte die Mindestteilnehmerzahl von fünf Seminarteilnehmern nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht vor, das Seminar abzusagen. In einem solchen Fall werden wir Sie spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung in schriftlicher Form darüber informieren. Es kann jedoch sein, dass die Veranstaltung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise einer Erkrankung des Referenten, kurzfristig abgesagt werden muss. In einem solchen Fall besteht unsere Verpflichtung darin, die bezahlten Seminargebühren zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche, wie zum Beispiel Stornokosten für Hotel oder Anreise, können in keinem Fall geltend gemacht werden.

7. Technische Probleme während der Online-Veranstaltung

Sollte es einem Teilnehmer aus technischen Gründen, wie beispielsweise dem Fehlen einer Internetverbindung, nicht möglich sein, an der bereits gebuchten Online-Veranstaltung sowie allen ihren Modulen teilzunehmen, besteht die Möglichkeit, eine Umbuchung auf eines der kommenden verfügbaren Termine vorzunehmen. Diese ist  vollkommen kostenfrei.

8. Urheberrechte an den Seminarunterlagen

Der Veranstalter des Seminars, sowie alle beteiligten Referenten behalten sich die ausschließlichen, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Rechte an den Seminarunterlagen vor. Alle auf den Seminarunterlagen angegebenen urheberrechtlichen Hinweise sind zu beachten. Es ist nicht gestattet, die Unterlagen in irgendeiner Form zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.

9. Datenschutz

Bei ihren Daten wird die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet. Sie werden nur zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Allgemeine Bestimmungen

Für alle Vertragsverhältnisse, welche im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen stehen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte dies jedoch nicht ausreichen, so ist der Gerichtsstand Stuttgart festgelegt.

Sollte nun ein Vertragsverhältnis gegenstandslos werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Jede weitere Unwirksamkeit einer Bestimmung hat also keine Auswirkungen.

Die Wirksamkeit der Bestimmungen, welche die Grundlage für alle Vertragsverhältnisse darstellen, wird dadurch nicht berührt. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung erhöht demnach nicht das Risiko, dass diese Vertragsverhältnisse nichtig werden können.

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